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Entwurf: Einige Angaben in config/legal.php sind noch Platzhalter in eckigen Klammern. Vor dem Livegang ausfüllen und die Texte rechtlich prüfen lassen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 11.10.2026

Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher, „Auftraggeber“) und [Firmenname / Inhaber/in], [Straße und Hausnummer], [PLZ Ort] (Auftragsverarbeiter, „Auftragnehmer“). Er wird bei der Registrierung mit der Erklärung „Ich akzeptiere die AGB und den AVV“ gemeinsam mit den AGB Teil des Vertrags.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers bei der Bereitstellung von „Moonrepair Software (MSW)“. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art, Zweck und Betroffene

3. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch bezüglich Drittlandübermittlungen, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder nationales Recht zur Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber unverzüglich darauf hin, wenn er eine Weisung für rechtswidrig hält. Die Konfiguration der Software durch den Auftraggeber gilt als Weisung.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit oder stellt eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht sicher.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem Einsatz neuer oder dem Wechsel von Unterauftragsverarbeitern in Textform. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Der Auftragnehmer legt Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auf wie in diesem Vertrag.

7. Unterstützung des Auftraggebers

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 12 bis 22 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO. Er meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden.

8. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer die Daten innerhalb von 30 Tagen im gängigen Format zum Export frei und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.

9. Nachweise und Kontrolle

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, nach Vorankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten.

10. Drittlandübermittlung

Eine Verarbeitung findet innerhalb der EU/des EWR statt. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und der Einhaltung der Art. 44 ff. DSGVO.

11. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegenüber seinen Endkunden verantwortlich, einschließlich der Informationspflichten und der Einholung erforderlicher Einwilligungen (z. B. für Werbenachrichten).